Die
Richtlinien bilden die Grundlagen für die Durchführung des
Gesundheitsprogramms. Sie sind in drei Gruppen eingeteilt und
dementsprechend nummeriert:
1. Allgemeine Richtlinien
2. Prophylaxe, Hygiene, Reinigung und Desinfektion
3. Spezifisch zu bekämpfende Krankheiten
Richtlinien sind verbindlich für alle Vertragspartner (z.T. je nach Status).
Die Richtlinien können auf der Homepage der Suisag als pdf-Dokumente abgerufen werden